Leistungen

Pflegeteam-herzblick
Grundpflege (SGB XI Leistungen)
- Hilfe bei der Körpferpflege
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe bei der Mobilisierung
- Hilfe beim Toilettengang
- Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
Ihr Pflegeteam Herzblick hilft Ihnen gerne dabei, die bestmögliche Versorgung für Ihre persönlichen Bedürfnisse zu ermitteln.
Je nach Pflegegrad werden die Kosten von der Pflegeversicherung getragen. Darüber hinaus stellt auch das Sozialamt Zuschüsse zur Verfügung.
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Behandlungspfelge (SGB V Leistungen)
- Medikamentenmanagement
- Wunderversorgung
- An- und Ausziehen von
- Kompressionsstrümpfe
- Kompressionsverbände anlegen
- Überwachung der Blutzuckerwerte
- Insulin – Injektion
- Infusionen
- u.v.m
Die Kosten der Behandlungspflege werden von den Krankenkassen übernommen um die entsprechende Genehmigung durch Ihre Krankenkasse kümmert sich Ihr Pflegeteam Herzblick gerne.


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Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Angebote für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI
(Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 gibt es einen Betrag von 125€ pro Monat)
Sie haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125€ Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen sowie Ihnen als Pflegebedürftiger bei der Gestaltung ihres Alltags.
Folgende Leistungen können Sie allgemein in Anspruch nehmen:
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
- Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
Für den häuslichen Verbleib bedeutet dies als Übernahme unsererseits:
- Haushaltsreinigung
- Entlastungen pflegender Angehöriger (auch stündlich abzurechnen)
- Vermittlung und Unterstützung pflegender Angehörige
- Förderung von sozialen Kontakten
- u.v.m
Die Entlastungsleistung kann auch mit der Verhinderungspflege (1.612€/Jahr) kombiniert oder ersetzt werden. Wir können Ihnen individuelle Leistungs- und Servicepakete anbieten.
Sprechen Sie uns an!
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Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
„Verhinderungspflege“ ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie wird auf Antrag gewährt, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt. Der Anspruch besteht für maximal 42 Tage im Jahr, jedoch erst, wenn der Pflegebedürftige 6 Monate im häuslichen Umfeld gepflegt wurde. Für die „Verhinderungspflege“ stehen jährlich bis zu 1612 € zur Verfügung. Dieser Betrag gilt für alle Pflegestufen. Wir übernehmen gerne diese Ersatzpflege.
TIPP! Nutzen Sie die Pflegeeinsätze – stundenweise -, so entfällt die Begrenzung auf maximal 42 Tage im Jahr, der Betrag kann voll ausgeschöpft werden und das monatliche Pflegegeld wird weiter gezahlt.


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Beratungsservice
Ihr Pflegeteam Herzblick berät Sie gerne individuell und kostenlos. Wir helfen Ihnen Ihre konkrete Pflegesituation zu verstehen und entsprechende gesetzliche Ansprüche auszuschöpfen
INDIVIDUELL
KOSTENLOS
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Antragsservice
Die enge Zusammenarbeit mit Versicherungen, Kasse und Ämtern ermöglicht es uns Ihnen den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen.
- Antrag auf Pflegegrad
- Abwicklung mit Pflegeversichung und Sozialamt
- Verhinderungspflege beantragen
- Antrag auf Sachleistungen
- Antrag auf Sozialhilfe
- Hilfe bei Vermittlung von Physio- und Ergotherapeutin
UNKOMPLIZIERT
EFFIZIENT
KOSTENLOS
